AGB

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Vistaio.ch Stand 01.08.2023
Vistaio.ch Stand 01.09.2023

Vertretungsberechtigte Personen

1. Anwendungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) finden Anwendung auf sämtliche bestehenden und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der Unternehmung Vistaio KlG (nachfolgend als “Vistaio” bezeichnet) und ihren Vertragspartnern. Diese AGB sind maßgeblich, es sei denn, es liegen abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien vor. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von Vistaio (nachfolgend als “Kunde” bezeichnet) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Vistaio ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Auch wenn Vistaio Leistungen erbringt, obwohl entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen bekannt sind, gelten diese AGB. Vistaio behält sich vor, zusätzliche Gebühren zu erheben, falls andere Projekte nicht wie ursprünglich geplant abgewickelt werden können oder die Umsetzung des Projekts außerordentlichen Mehraufwand erfordert.

2. Angebot, Voranschlag und Vertragsabschluss

2.1. In der Regel werden dem Kunden vor Vertragsabschluss schriftliche Angebote oder Voranschläge unterbreitet.

2.2. Die Beziehung zwischen dem Kunden und Vistaio wird durch die Annahme des Angebots oder Voranschlags (auch per E-Mail) durch den Kunden bindend, immer unter Berücksichtigung der vorliegenden AGB. Vistaio ist befugt, mündlich übermittelte Änderungen des Auftrags seitens des Kunden anzunehmen und umzusetzen.

2.3. Der Kunde erkennt an, dass – sofern in dem Angebot oder Voranschlag nicht ausdrücklich anders angegeben – alle in der von Vistaio erstellten Offerte enthaltenen Zeitangaben unverbindlich sind. Verbindliche Termine, die in der Offerte festgelegt sind, werden anhand des Datums der Offerte kalkuliert und können je nach Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden variieren.

2.4. Der Kunde ist sich bewusst, dass Angebote oder Voranschläge auf dem technischen Stand zum Zeitpunkt der Übermittlung beruhen. Technologische oder regulatorische Änderungen (z.B. technische Modifikationen oder Änderungen der Nutzungsbedingungen von Drittanbietern) können zu Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führen, der dem Kunden zur Last fällt. Falls solche Änderungen die Umsetzung der vereinbarten Lösungen unmöglich machen, wird Vistaio bestrebt sein, alternative Lösungen anzubieten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind vom Kunden zu vergüten.

3. Kosten

3.1. Die Preisangaben in den Angeboten sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ungefähre Preise in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt zusätzliche Kosten von bis zu 10%. Sollte absehbar sein, dass die tatsächlichen Kosten die in der Offerte von Vistaio angegebenen Kosten um mehr als 10% übersteigen, wird Vistaio den Kunden frühzeitig darauf hinweisen. Falls der Kunde nicht innerhalb von vier Tagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht, gelten Zusatzkosten als genehmigt. Anschließend werden die Parteien das weitere Vorgehen im Projekt in gutem Glauben besprechen.

3.2. Wenn sich im Verlauf der Auftragsabwicklung herausstellt, dass sich der vereinbarte Leistungsumfang erweitert, wird Vistaio eine neue Kalkulation und ein neues Angebot erstellen. Die bis dahin entstandenen Kosten für erbrachte Leistungen sind vom Kunden zu bezahlen.

3.3. Verbrauchsmaterial, Auslagen und Lizenzen von Dritten (z. B. Audio-Lizenzen) sind grundsätzlich nicht in den angegebenen Kosten enthalten. Diese werden von Vistaio zu marktüblichen Konditionen beschafft und dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde erstattet Vistaio die während der Auftragsabwicklung angefallenen Ausgaben und Auslagen. Reisezeiten werden mit 50% des regulären Stundenansatzes der Mitarbeiter von Vistaio berechnet. Zusatzleistungen wie Recherchen, Schulungen oder Support werden je nach Zeitaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.4. Bei Geschäftsreisen im In- und Ausland haben alle Mitarbeiter das Recht, die 1. Klasse im Zug zu nutzen. Die Nutzung eines Firmenfahrzeugs wird mit CHF 0.85 pro Kilometer verrechnet. Für Verpflegungsspesen während der Auftragsdurchführung gelten Pauschalbeträge (Mittagessen: CHF 20.-; Abendessen: CHF 30.-).

3.5. Der Kunde ist verpflichtet, ein effizientes Projektmanagement zu gewährleisten und die Kommunikation gebündelt abzuwickeln. Verzögerungen im Projekt und Mehrkosten, die auf eine Verletzung dieser Pflicht oder andere Versäumnisse des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.

3.6. Falls der Kunde eine Objekt-Digitalisierung nach Auftragserteilung, aber vor dem geplanten ersten Drehtag oder der ersten Aufnahme von Ton- oder Bilddaten absagt, gelten folgende Haftungsregelungen:
a) Stornierung bis 4 Wochen vor geplantem Produktionsbeginn: Der Kunde haftet für alle bis zur schriftlichen Absage bei Vistaio entstandenen Kosten und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten, mindestens jedoch 20% des insgesamt angebotenen Betrags.
b) Stornierung bis 2 Wochen vor geplantem Produktionsbeginn: Der Kunde haftet für alle bis zur schriftlichen Absage bei Vistaio entstandenen Kosten und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten, mindestens jedoch 50% des insgesamt angebotenen Betrags.
c) Stornierung bis 5 Tage vor geplantem Produktionsbeginn: Der Kunde haftet für alle bis zur schriftlichen Absage bei Vistaio entstandenen Kosten und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten, mindestens jedoch 75% des insgesamt angebotenen Betrags.
d) Spätere Stornierung: 100% des insgesamt angebotenen Betrags.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Rechnungen von Vistaio sind innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Begleichung fällig.

4.2. Wenn der Kunde mehr als 6 Wochen lang mit einer Zahlung im Verzug ist, behält sich Vistaio das Recht vor, sämtliche laufenden Verträge zu beenden und/oder die Erbringung der vereinbarten Leistungen auszusetzen. Bereits erbrachte Leistungen werden gemäß dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Falls der Zahlungsverzug nach Abschluss des Auftrags auftritt, kann Vistaio dem Kunden den Zugang zu Visualisierungsplattformen oder Modell-Datenbanken verweigern.

4.3. Jegliche Ansprüche des Kunden gegenüber Vistaio können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vistaio nicht verrechnet werden.

4.4. Abhängig von der Auftragsgröße behält sich Vistaio das Recht vor, eine Vorauszahlung zu vereinbaren. Die Möglichkeit zur Vorauszahlung sowie die Höhe des Betrags werden im Rahmen des Angebotsprozesses im Voraus festgelegt.

5. Einbindung von Dritten

5.1. Vistaio hat das Recht, die ihr übertragenen Aufgaben entweder selbst auszuführen oder an externe Partner weiterzugeben.

5.2. Vistaio ist befugt, im Auftrag und auf Kosten des Kunden Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen, sofern die entsprechenden Kosten im Angebot enthalten sind.

6. Daten und sonstige Unterlagen

6.1. Sofern die Erstellung nicht zu den Aufgaben von Vistaio gehört, stellt der Kunde Vistaio kostenlos und rechtzeitig alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Daten, Datensammlungen, Informationen und Unterlagen zur Verfügung, wie beispielsweise Bilder, Ton, Texte, Videos, Software, Adressdaten, Domainnamen, Marken usw. (im Folgenden als “Materialien” bezeichnet), um sie weiterzuverarbeiten.

6.2. Sowohl der Kunde als auch Vistaio behalten das Eigentum und sämtliche Rechte an den übergebenen Materialien. Die empfangende Partei verpflichtet sich, die Materialien ausschließlich für die notwendigen Zwecke im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Nach Beendigung der Zusammenarbeit müssen übergebene Materialien zurückgegeben werden oder – falls es sich um elektronische Materialien oder erstellte Kopien handelt – gelöscht bzw. vernichtet werden.

6.3. Vor Beginn der Auftragsausführung muss der Kunde Vistaio über spezielle (technische) Anforderungen sowie rechtliche, behördliche und andere Vorschriften informieren, die für die Entwicklung und Nutzung der Arbeitsergebnisse von Bedeutung sind. Jeglicher Mehraufwand, der aufgrund solcher Vorschriften und behördlicher Rahmenbedingungen entsteht, geht zu Lasten des Kunden.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien der von Vistaio zur Verfügung gestellten Daten zu erstellen und aufzubewahren. Vistaio übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten.

7. Vertraulichkeit

7.1. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle technischen und wirtschaftlichen Informationen, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden und nicht öffentlich zugänglich sind oder von der empfangenden Partei zuvor nicht bekannt waren (im Folgenden als “Vertrauliche Informationen” bezeichnet), auch über das Ende ihrer Zusammenarbeit hinaus vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen nur im Rahmen der Erfüllung der erteilten Aufträge Dritten offengelegt werden.

7.2. Beide Parteien sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen übergeben werden, denselben Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.

7.3. Vistaio behält sich das Recht vor, den Kunden und die abgeschlossenen Projekte als Referenz zu verwenden.

8. Nutzungsrechte

8.1. Durch die Bezahlung der Dienstleistungen von Vistaio erwirbt der Kunde abschließend das nicht-exklusive und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der von Vistaio für den Kunden erstellten Entwicklungen (wie Grafikelemente, Software, Webanwendungen, Videos usw., im Folgenden als “Produkte” bezeichnet). Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich auf die Verwendung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke. Dies umfasst das Recht, die gelieferten Produkte für den eigenen Gebrauch zu vervielfältigen und anzupassen. Jegliche über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von Vistaio. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Rohmaterial, offenen Bilddateien oder Layoutdateien usw. Der Kunde erkennt an, dass seine Nutzungsrechte an den Produkten, soweit Vistaio Drittlizenzen vergibt, den Bedingungen des Drittlizenzgebers unterliegen und entsprechend eingeschränkt sein können.

8.2. Vistaio behält sich das Recht vor, auf den Produkten Hinweise auf ihre Urheberschaft anzubringen und in Webanwendungen Verweise mit Links einzufügen.

8.3. Die (teilweise) Verwendung von Konzepten, Arbeiten, Leistungen und Ideen, die von Vistaio im Zusammenhang mit möglichen zukünftigen Vertragsabschlüssen präsentiert oder übergeben wurden – unabhängig von ihrem Urheberrechtsschutz – bedarf auch in abgeänderter Form der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Vistaio. Auch durch die Zahlung einer Präsentationsgebühr an Vistaio werden keinerlei Nutzungsrechte am Inhalt solcher Präsentationen übertragen.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Nach Erhalt des Produkts wird der Kunde es umgehend überprüfen und etwaige Mängel oder Fehler innerhalb von spätestens 14 Tagen schriftlich an Vistaio melden. Ein Recht auf Zurückbehaltung von Zahlungen besteht nicht. Wenn diese Frist ungenutzt verstreicht oder bei Mängelrügen, die die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigen, gilt das Produkt als vom Kunden akzeptiert. Falls Mängel vorhanden sind, die von Vistaio zu verantworten sind und die die Funktionalität des Produkts beeinträchtigen, wird Vistaio nach eigenem Ermessen die Mängel beheben oder die vereinbarte Vergütung reduzieren. Falls eine Nachbesserung oder Minderung nicht möglich ist, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenständig eine Ersatzvornahme vorzunehmen.

9.2. Mängelrügen in Bezug auf Leistungen, die Vistaio im Rahmen ihrer gestalterischen und kreativen Freiheit erbracht hat (wie Konzepte, Designs, Layoutvorschläge usw.), sind nicht zulässig. Vistaio verpflichtet sich jedoch zur sorgfältigen Ausführung und zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben in Übereinstimmung mit dem aktuellen technischen Stand.

9.3. Von Vistaio nicht zu vertretende Mängel sind solche, die auf höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umweltbedingungen, Eingriffe des Kunden, kundenseitig veranlasste Änderungswünsche an Produkten oder Störungen durch Dritte (z.B. Krankheiten usw.) zurückzuführen sind. Falls das Produkt durch unsachgemäße Nutzung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umweltbedingungen oder Einflüsse durch den Kunden, dessen Mitarbeiter, Beauftragte oder Dritte (z. B. Krankheiten. usw.) verändert oder beeinträchtigt wird, erlischt die Gewährleistungspflicht und Haftung von Vistaio automatisch.

9.4. Die Darstellung und technische Umsetzung von webbasierten Lösungen kann je nach Gerät, Browser und Browserversion stark variieren. Vistaio garantiert lediglich im schriftlich zugesicherten Umfang die Darstellung und Browserkompatibilität der entwickelten webbasierten Lösung.

9.5. Der Kunde sichert zu, sämtliche notwendigen Rechte an den von ihm übergebenen Materialien zu besitzen, die für die vertragsgemäße Verwendung durch Vistaio erforderlich sind. 

9.6. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt Vistaio keine Garantie dafür, dass das Produkt den Anforderungen und Zwecken Dritter genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Programmen kompatibel ist. Ebenso übernimmt Vistaio keine Garantie dafür, dass die erstellten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen dem Kunden ermöglichen, seine beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonstigen Ziele zu erreichen.

9.7. Vistaio und ihre Beauftragten schließen im gesetzlich zulässigen Rahmen jegliche Haftung für sämtliche Schäden, insbesondere Folgeschäden, gegenüber dem Kunden aus.

10. Beendigung des VertragsSofern nicht anderweitig vereinbart, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit zu beenden. Falls der Kunde von diesem Recht Gebrauch macht, ist er verpflichtet, Vistaio für die bereits erbrachten Arbeiten zu entschädigen und Vistaio vollständig von jeglichen Schäden freizustellen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame Ersatzregelung zu ersetzen, die den ursprünglichen Absichten der betroffenen Regelung möglichst nahekommt.

11.2. Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen dieser AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (eine E-Mail ist ausreichend).

11.3. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Unruhen, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und gravierende Ereignisse entbinden die Vertragspartner von ihren Verpflichtungen während der Dauer der Störung und in dem Umfang, in dem sie beeinträchtigt sind.

11.4. Während der Zusammenarbeit sowie für zwei Jahre nach deren Beendigung wird der Kunde ohne Zustimmung von Vistaio keine Mitarbeiter von Vistaio direkt oder indirekt abwerben, anstellen oder engagieren.

11.5. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).

11.6. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Aarau, Schweiz. Vistaio behält sich das Recht vor, eventuelle Ansprüche auch an dem Wohnsitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen.

Version vom 1. September 2023 / Vistaio KlG, Aarau

Marc Hasler

Siebenmatten 79, 5032 Aarau Rohr

+41 78 675 68 98 / marc.hasler@vistaio.ch

 

Handelsregistereintrag

Eingetragener Firmenname: Vistaio KlG
Nummer: —–
Handelsregisteramt: —–/AG
Mehrwertsteuernummer: ——

Haftungsausschluss

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